Aktuelles ...
Präsidentenwechsel – Neuer Vorstand gewählt, Ehrenämter verliehen
Die Mitgliederversammlung des Bundesverbands der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) hat...
Mehr...Verkehrsgerichtstag Goslar: Sachverständiger bitte nur mit Sachverstand!
Erstmals ist es gelungen, allgemein anerkannte Mindestanforderungen an die Ausbildung und Qualifikation von Kfz-Sachverständigen sowie an die...
Mehr...Das Sachverständigenrisiko in der praktischen anwaltlichen Umsetzung
Die bisherige Praxis der Kfz-Sachverständigen, mit Abtretungen zu arbeiten, um ihren Honoraranspruch zu sichern, ist durch das BGH-Urteil zum...
Mehr...h Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V.
1959 wurde der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. – BVSK – als Zusammenschluss von zwei Sachverständigenverbänden gegründet und hat sich bis heute zu einem klassischen berufsständischen Verband entwickelt, dem etwa 1000 Mitglieder angehören. Der BVSK vertritt die Interessen hochqualifizierter freiberuflich tätiger Kfz-Sachverständiger, die in den unterschiedlichsten Fachgebieten im Kfz-Sachverständigenwesen tätig sind.
Neben den Gutachten in den Fachgebieten Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertung erstellen die Mitglieder des BVSK Gutachten u.a. in den Bereichen Lackschäden, Motorschäden, Unfallrekonstruktion, Schäden an Rettungsfahrzeugen, Oldtimergutachten.
Der BVSK ist als technische Sachverständigenorganisation im Sinne der Rechtsschutzversicherungsbedingungen anerkannt. Darüber hinaus sind etwa 80% der Mitglieder des BVSK öffentlich bestellt und vereidigt oder zertifiziert.
Die Sachverständigenorganisation accidens AG bündelt die Interessen freiberuflicher Kfz-Sachverständiger bei der Ansprache größerer Auftraggebergruppen.
Die BVSK Geschäftsstelle vermittelt deutschlandweit Kfz-Sachverständige, die Gutachten in unterschiedlichsten Fachgebieten erstellen, sowohl im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich.
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